Unter «Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer-Abzug».
Unter «Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer-Abzug».
Du kannst dafür, falls vorhanden, Pensionskassengelder beziehen, oder ein Darlehen aufnehmen; ggf. kann Dir die Wogeno ein solches gewähren.
Sobald die Wohnung ordnungsgemäss abgegeben und das Mietverhältnis offiziell beendet ist.
Unterschiedlich. Je nach Grösse und Zustand der Wohnung zwischen CHF 10 000 und 50 000; in den meisten Fällen zwischen CHF 15 000 und 40 000. Die BewohnerInnen tragen mit ihren Anteilscheinen 6 bis 8% des Anlagekapitals bei.
Mehrheitlich «Anzahl Zimmer minus zwei = Mindestanzahl Personen», aber bei besonders grossen bzw. kleinen Wohnungen: bis 70m² eine Person, 71-95m² zwei Personen, 96-130m² drei Personen, >130m² vier Personen. Belegungsvorschriften
Nein, dieser Entscheid liegt in der Kompetenz der Hausgemeinschaften.
Manchmal, wenn Wogeno-WGs das wünschen.
Untermietverhältnisse die länger als drei Monate dauern, müssen vorgängig dem Hausverein und der Geschäftstelle zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie sind auf 1 Jahr befristet. Alles weitere: Merkblatt Untervermietung, Vorlage Untermietvertrag.