Depositenkasse

Die Genossenschafter:innen können bei der Wogeno-Depositenkasse ihr Geld sinnvoll, sozialverträglich und sicher anlegen. Damit unterstützen sie einerseits die Ziele der Wogeno, andererseits profitieren sie von guten Zinskonditionen. Die Mittel aus der Depositenkasse werden zur Finanzierung von weiteren Liegenschaften oder als Ersatz von Hypotheken und teuren Baukrediten verwendet. Dies macht uns gegenüber den Banken unabhängiger.

Die Verzinsung lehnt sich an den Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen (seit 2.6.23: 1.5%) und liegt in der Regel 1% darunter. Eine Kontoeröffnung kann durch eine Einzahlung von mindestens CHF 1 000 auf das Postkonto der Genossenschaft Wogeno Zürich, 8005 Zürich (IBAN CH47 0900 0000 8000 0078 6) erfolgen. Jeder Zahlungseingang wird schriftlich bestätigt. Die Kündigungsfristen für Beträge bis CHF 25 000 sind sechs Monate (nach schriftlicher Kündigung) und für Beträge über CHF 25 000 zwölf Monate (nach schriftlicher Kündigung).

Die Wogeno haftet mit ihrem gesamten Vermögen in Form von Liegenschaften und Eigenkapital. Die Rückzahlung der Einlagen ist immer gewährleistet.
Reglement als PDF